Das Abfallwirtschaftsgesetz OÖ. 2009 sieht vor, dass jeder Haushalt die Biotonnenabfälle entweder einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung* zuzuführen hat oder an die Biotonnenabfuhr anzuschließen ist. Diese Gesetzesbestimmung ist verpflichtend und erlaubt keine Ausnahmen.
*Nicht alle biogenen Abfälle sind für die Eigenkompostierung geeignet, deswegen ist nach Auffassung der Abteilung Umweltschutz des Amtes der OÖ. Landesregierung auch bei Eigenkompostierung zusätzlich eine Biotonne erforderlich, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Aus Sicht der Abfallwirtschaft stellt die Biotonne daher eine sinnvolle Ergänzung zur Eigenkompostierung, vor allem für Lebensmittelabfälle, dar.
Die Biotonnenabfuhr wird in Lenzing an der Ager von der Firma Buchschartner aus Mondsee durchgeführt.
Die Entleerung der Biotonne erfolgt ganzjährig 14-tägig. Da die Biotonnenabfuhr für das gesamte Gemeindegebiet nicht an einem Tag zu bewältigen ist, wird es aufgeteilt in "Zentrum" und "Umland" (siehe Bio-Abfuhrkalender).
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Anspruchsberechtigung Biomülltonnen:
Restmüll | Biomüll |
pro 1 Stk. Kunststofftonne 120 Liter | Anspruch auf 1 Kunststofftonne 120 Liter |
pro 1 Stk. Kunststofftonne 240 Liter | Anspruch auf bis zu 2 Kunststofftonnen 120 Liter |
pro 1 Stk. Kunststofftonne 770 Liter | Anspruch auf bis zu 6 Kunststofftonnen 120 Liter |
pro 1 Stk. Kunststofftonne 1.100 Liter | Anspruch auf bis zu 9 Kunststofftonnen 120 Liter |