Biomüll

Biotonne

Das Abfallwirtschaftsgesetz OÖ. 2009 sieht vor, dass jeder Haushalt die Biotonnenabfälle entweder einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung* zuzuführen hat oder an die Biotonnenabfuhr anzuschließen ist. Diese Gesetzesbestimmung ist verpflichtend und erlaubt keine Ausnahmen. 

*Nicht alle biogenen Abfälle sind für die Eigenkompostierung geeignet, deswegen ist nach Auffassung der Abteilung Umweltschutz des Amtes der OÖ. Landesregierung auch bei Eigenkompostierung zusätzlich eine Biotonne erforderlich, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Aus Sicht der Abfallwirtschaft stellt die Biotonne daher eine sinnvolle Ergänzung zur Eigenkompostierung, vor allem für Lebensmittelabfälle, dar.


Die Biotonnenabfuhr wird in Lenzing von der Firma Buchschartner aus Mondsee durchgeführt. 

Ab 01.01.2024 erfolgt die Entleerung der Biotonne ganzjährig 14-tägig. Da die Biotonnenabfuhr für das gesamte Gemeindegebiet nicht an einem Tag zu bewältigen ist, wird es aufgeteilt in "Zentrum" und "Umland" (siehe Bio-Abfuhrkalender 2024).

2024_Bio-Abfuhrkalender_Lenzing.pdf herunterladen (0.22 MB)


Tisch

Anspruchsberechtigung Biomülltonnen:

Restmüll

Biomüll

pro 1 Stk. Kunststofftonne 120 Liter

Anspruch auf 1 Kunststofftonne 120 Liter

pro 1 Stk. Kunststofftonne 240 Liter

Anspruch auf bis zu 2 Kunststofftonnen 120 Liter

pro 1 Stk. Kunststofftonne 770 Liter

Anspruch auf bis zu 6 Kunststofftonnen 120 Liter

pro 1 Stk. Kunststofftonne 1.100 Liter

Anspruch auf bis zu 9 Kunststofftonnen 120 Liter