Wohnungsausschuß

Obmann des Wohnungsausschusses:    Vizebgm. Josef Zauner (FPÖ)

 

Wohnungsanträge   bei Frau Selina Krieg, 07672/92955-10 Achtung - das Erhebungsblatt ist vollständig und wahrheitsgetrau auszufüllen, wobei auf folgende Punkte besonders zu achten ist:

 

1. Als Wohnungswerber können nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr auftreten.

 

2. Personen, die ihren Wohnsitz in Lenzing haben, Personen, die bereits länger als fünf Jahre in Lenzing wohnen oder wohnten bzw. zumindest seit drei Jahren in Lenzing durchgehend berufstätig sind, werden bei Punktegleichheit vorgereiht. Ansuchen von nicht österreichischen Bewerbern aus fremden Gemeinden werden in die Punktebewertung nicht aufgenommen.

 

3. Bei Vergabe von geförderten Mietwohnungen ist besonders auf die Einkommensgrenzen lt. OÖ WBFG 1993 i.d.g.F. hinzuweisen, wobei von allen Personen, welche die Wohnung beziehen, das Einkommen heran gezogen wird. Der/die Wohnungswerber/in muss mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigen, dass das Familieneinkommen unter den angeführten Einkommensgrenzen liegt.

 

4. Erfolgt keine halbjährliche Meldung (1. Juli und 1. Dezember) oder Nachfrage bzw. Mitteilung beim Marktgemeindeamt (schriftlich, tel., im Rahmen einer Vorsprache beim Wohnungssprechtag etc.), erfolgt eine automatische Streichung aus der Liste der Wohnungswerber.

 

5. Änderungen der persönlichen, finanziellen und wohnsitzmäßigen Verhältnisse sind dem Marktgemeindeamt unaufgefordert mitzuteilen, da ansonsten Bepunktung und Einreihung nach den im Ansuchen angeführten Verhältnissen erfolgt!

 

Zuständig

Formulare