Rasenmähverbot

19.10.1990

Ortspolizeiliche Verordnung des Gemeinderates:

Das Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern ist samstags ab 17.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt.

Hinweis: Die Nachtruhe gilt in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.