Subvention für Vereine

Subventionen für Vereine, Organisationen im kulturellen, sozialen, sportlichen, kirchlichen oder allgemeinen öffentlichen Interesse.

Für das Ansuchen ist das auf der Homepage der Marktgemeinde Lenzing veröffentlichte Antragsformular zu verwenden.

Ansuchen um Gewährung von Subventionen für das Folgejahr sind schriftlich oder online bis 1. Oktober des laufenden Jahres beim Marktgemeindeamt Lenzing einzubringen.

Es werden ausschließlich vollständig und rechtzeitig eingebrachte Ansuchen berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Subvention besteht nicht.

Dem Ansuchen sind alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen anzuschließen (beim erstmaligen Ansuchen alle Unterlagen, in weiteren Jahren jeweils bei Bedarf)

  • Name Subventionswerber/in, Anschrift, Bankverbindung
  • Subventionszweck und Subventionshöhe (Geld-, Sach-, bzw. Dienstleistung)
  • Tätigkeitsbericht des letzten Kalenderjahres/Vereinsjahres
  • Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung bzw. Prognose u. aktueller Kassastand
  • Aktuelle Statuten
  • Anzahl der Mitglieder unterteilt in:
    • Gesamtanzahl, Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Lenzing, 
    • Kinder bis vollendetes 16. Lebensjahr gesamt und jene mit Hauptwohnsitz in Lenzing
  • Bei Förderung einer Veranstaltung oder einer Investition:
    • Beschreibung, Zeitraum, Ort, Zweck, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan

Zuständig

Formulare