Studienbeihilfen u. Schüler-Internatsbeihilfe

  Die Marktgemeinde Lenzing unterstützt 

Studenten und Internatsschüler mit einer Beihilfe.  

 

Anträge auf Gewährung von Studienbeihilfen und Schüler-Internatsbeihilfen sind im Marktgemeindeamt erhältlich oder unter Formulare zum Downloaden.

 

Diese Beihilfen werden bei Zutreffen der in den Richtlinien angeführten Voraussetzungen und Bedingungen an

  Studierende (wenn das Studium mit einem akademischen Grad abgeschlossen wird) 

und

  Internatsschüler    - beginnend ab einschließlich dem 9. Schuljahr und auch bei Privatunterkünften 

 (für berufsbildende mittlere Schulen und Schulen, die mit einer Matura abschließen, längstens aber 

 bis zum  19. Lebensjahr), gewährt, 

  wenn diese ihren Hauptwohnsitz in Lenzing haben.

   

  Folgende Nachweise sind erforderlich:                                   

 ° Inskriptions- bzw. Schulbesuchsbestätigung                                                  

° Internats- bzw. Zweitwohnsitzbestätigung bei Schüler-Internatsbeihilfe

° Nachweis über Gewährung Familienbeihilfe 

Formulare

Zuständigkeiten