Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich

Wer wird gefördert? Eltern von mindestens zwei Kindern, die im Laufe eines Schuljahres Schulveranstaltungen absolvierten.

Was wird gefördert? Die Teilnahme von mindestens zwei Kindern an jeweils mehrtägigen Schulveranstaltungen, welche insgesamt zumindest die Dauer von acht Tagen erreichen.

Wie wird gefördert? Euro 100 / je Kind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden. Wohnsitz in Oberösterreich.

Abwicklung/Antragstellung: Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Familienreferat zu richten.

 

 „Mehrkindfamilien“ stoßen an ihre finanziellen Grenzen, wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem Schuljahr zusammenfallen“, erläutert LHStv. Franz Hiesl die Beweggründe, warum das Land OÖ. diese Familienunterstützung eingeführt hat. Ansuchen können alle Familien, bei denen zumindest zwei Kinder in einem Schuljahr an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen (zusammengefasst mindestens 8 Schulveranstaltungstage).

Formulare