Schulbeginnhilfe des Landes Oberösterreich

Wer wird gefördert? Eltern von Schulanfängern.

Was wird gefördert? Der erstmalige Eintritt in die Pflichtschule.

Wie wird gefördert? 100 Euro je Kind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden. Wohnsitz in Oberösterreich.

Abwicklung/Antragstellung: Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft - Framilienreferat zu richten.

 

Mit 100 Euro Schulbeginnhilfe werden Familien, deren Kinder erstmalig in die Pflichtschule eintreten, finanziell unterstützt. Aufgrund der sehr teuren Erstausstattung von Taferlklasslern wird auf diese Weise jenen Familien geholfen, die diese Unterstützung am dringendsten benötigen, erklärt LHStv. Franz Hiesl.