Gewerbe - Richtlinien von Förderungen im Bereich Nahversorgung

Zur Steuerung des Wirtschaftsstandortes Lenzing und der Zentrumsbelebung hat der Gemeinderat Richtlinien erlassen, um eine zukunftsorientierte Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes in Lenzing zu ermöglichen. Unternehmerische Vorhaben sowohl von Unternehmen in Gründung, als auch von bestehenden und sich neu ansiedelnden Unternehmen werden unter bestimmten Voraussetzungen zielorientiert gefördert.

Ziel ist das Setzen von Anreizen für unternehmerische Investitionen, die nicht nur für den Wirtschaftsstandort bedeutend sind sondern auch einen positiven Arbeitsplatzeffekt haben sondern zur wirtschaftlichen Entwicklung einer für Bürger:innen und Gäste attraktiven, florierenden Nahversorgung beitragen.


Die Gemeinde Lenzing fördert Vorhaben von mit Erwerbsabsicht geführten Unternehmen, deren zu fördernde Betriebsstätte sich im Lenzinger Gemeindegebiet befindet. Ziel dieser Richtlinie ist die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle des von der Gemeinde Lenzing gewährten Nahversorgerpakets.


Wer wird gefördert? (siehe Datei Förderrichtlinien)

Die Förderung richtet sich an Unternehmensgründer:innen und bestehende Lenzinger Betriebe und Betriebe, die sich neu in Lenzing ansiedeln oder expandieren und eine Betriebsstätte eröffnen und zwar aus den Bereichen:

•Gesundheit

•Gewerbe, Handel

•Bildung

•Gastronomie mit regionalem Angebot

•konsumnahe Dienstleistungen (Leistungen, die direkt an den Endverbraucher gerichtet sind, beispielsweise Friseure, Kosmetik, Lebensmittel und Vergleichbares).

die als Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften geführt werden.



Förderansuchen laut den Richtlinien sind an den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Lenzing zu richten!

2024.05.31_Förderantrag_im_Bereich_Nahversorgung.pdf herunterladen (0.71 MB)

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Zuständigkeiten