Heizkostenzuschuss 2025/26 beantragen

Veröffentlichungsdatum15.03.2026Lesedauer8 Minuten
Heizkosten

Heizkostenzuschuss von 16.03.-15.05.26 beantragen

HKZUSCHUSS

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser wird für die Beheizung des Wohnraums gewährt, unabhängig von der Art des Energieträgers. Der Zuschuss beträgt 200 Euro pro Haushalt und kann ab dem 16. März 2026 online beantragt werden. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Der Zuschuss richtet sich an Personen mit eigenem Haushalt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit mindestens 1. März 2026.
  • Nur ein Antrag pro Haushalt: Der Zuschuss darf nur einmal pro Haushalt gewährt werden. Ein Haushalt umfasst alle an der Adresse gemeldeten Personen.

Einkommensgrenzen: Das Jahresbruttoeinkommen 2025 darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • Einpersonenhaushalte: maximal 21.883 Euro.
  • Mehrpersonenhaushalte: maximal 30.913 Euro

Nicht zum Jahreseinkommen zählen FamilienbeihilfePflegegeld und sonstige Beihilfen.

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Asylwerber:innen und subsidiär Schutzberechtigte gemäß Asylgesetz.
  •  Bewohner:innen in öffentlich finanzierten Betreuungseinrichtungen.
  • Strafgefangene und Personen in Justizanstalten.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto im SEPA-Raum. Die Prüfung des Antrags erfolgt automatisch anhand der eingereichten Einkommensnachweise für das Jahr 2025.

Die Anträge können vom 16. März bis zum 15. Mai 2026 online gestellt werden. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie ab dem 16. März auf der Website des Landes OÖ.