Bauanzeigen

Gültig z.B. für:

  • Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 35 m²
  • Schutzdächer bis zu einer maximalen Baufläche von 50 m²
  • Verglasung von Balkonen und Loggien sowie Herstellung von Wintergärten
  • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,50 m
  • Einfriedungen gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen (straßenrechtliche Zustimmung)

Erforderliche Unterlagen:

  • Anzeigeformular
  • Skizze des Bauvorhabens
  • Lageplan

(ansonsten siehe Baubewilligungsansuchen)

Zuständig